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Häufig gestellte Fragen (FAQ): Allgemeines

Wie lassen sich Heizkosten sparen?

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Sie ergreifen können um Heizkosten zu sparen. Einige haben wir in der folgenden Übersicht aufgeführt.

Kontrollieren Sie die Raumtemperatur.

  • Drehen Sie nachts oder in Abwesenheit ihre Heizkörper herunter.
  • Lassen Sie Räume nie ganz auskühlen, denn Wiederaufheizung kostet Energie und Geld.
  • Schließen Sie besonders in kalten Nächten Rollos, Vorhänge und Jalousien, damit keine Wärme nach draußen gelangt.
  • Das Absenken der Raumtemperatur um ein 1 °C spart rund 6 % Heizkosten.

Lassen Sie Heizkörper „atmen“.

  • Vermeiden Sie, Heizkörper mit Möbeln zuzustellen oder mit Gardinen zuzuhängen.
  • Wäsche sollte nicht auf der Heizung getrocknet werden.
  • Lassen Sie, wenn nötig, ihre Heizkörper entlüften.

Wie kann der Wasserverbrauch effektiv eingeschränkt werden?

  • Setzen Sie Wasser sparende Armaturen und Haushaltsgeräte ein.
  • Drehen sie Wasserhähne stets fest zu.
  • Duschen verbraucht weniger Wasser als Baden.

Schließen Sie Zimmertüren.

  • Das gilt vor allem zwischen beheizten und weniger beheizten Räumen.
  • Dies verhindert auch Schimmelbildung.

Richtiges lüften spart Heizkosten.

  • Öffnen Sie mindestens zweimal täglich für jeweils 10 Minuten alle Fenster. Stoßlüften statt Dauerlüften spart jede Menge Energie.
  • Nicht vergessen: vorher Heizung abschalten.
Wie kann der Verbrauch kontrolliert werden?

Wir empfehlen Ihnen, eine Kontrollablesung ihrer Messgeräte nach Erhalt der Heiz- und Nebenkostenabrechnung durchzuführen. Auf diese Weise können Messfehler bei der Übertragung ausgeschlossen werden. Fehlerhafte Ablesungen kommen dennoch sehr selten vor. Denn wir haben bei unseren Heizkostenverteilern, Wärmezählern und Wasserzählern eine Reihe von Sicherheitsmechanismen integriert (z. B. Checkzahlen oder Fehlermeldungen). Dies ermöglicht ein sehr frühzeitiges Erkennen plausibler Werte oder von Fehlfunktionen. Unsere elektronischen Messgeräte speichern im Übrigen bis zu 15 Monatswerte, sodass eine erneute Ablesung auch noch Monate später vorgenommen werden kann.

Wie werden Messgeräte abgelesen?

Elektronische Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler zeigen die Verbrauchswerte über ein digitales Display an. Die Geräte sind so programmiert, dass sie den Jahresverbrauch zum definierten Stichtag (z. B. dem 31.12.) speichern. Messgeräte mit Funkkommunikation senden die Verbrauchswerte dann automatisch an den Messdienst. Eine Kontrollablesung ist dennoch stets über das Display möglich. Bei mechanischen Wasserzähler wird der Verbrauch über das Rollenzählwerk abgelesen.

Sollten an Ihren Heizkörpern noch Verdunster-Heizkostenverteiler installiert sein, muss die Ablesung in Augenhöhe vorgenommen werden. Der korrekte Ablesepunkt liegt auf der Unterkante des Flüssigkeitsspiegels. Wird nicht in Augenhöhe abgelesen, entsteht eine Winkelverschiebung. Das kann zu Ungenauigkeiten führen. Wenn Sie das Röhrchen von unten mit einer Taschenlampe beleuchten, erkennen Sie den Ablesepunkt sehr leicht. Maßgeblich für die Erfassung ist die Verbrauchsskale.

Was ist zu tun, wenn mein Messgerät beschädigt ist?

Wenn ihr Gerät beschädigt oder defekt ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder Hausverwalter. Nur er kann über den Messdienst einen Gerätetausch veranlassen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass QUNDIS keinen direkten Support für Mieter bzw. private Wohnungseigentümer bietet. Als Geräteanbieter sind wir auf die Herstellung der Messtechnik spezialisiert. Wir haben, auch zum Schutze Ihrer persönlichen Daten, keinen Einblick in die Gegebenheiten ihres Wohnobjekts. Ihr Vermieter oder Hausverwalter ist stets der richtige Ansprechpartner bei allen technischen Problemen.

Woran erkenne ich, ob mein Messgerät richtig funktioniert?

Alle QUNDIS Geräte führen im Abstand von 4 Minuten eine Selbstprüfung durch. Bei fehlerhafter Prüfung zeigt die Anzeige „Error“ sowie einen Code an. Bitte melden Sie dies Ihrem Vermieter oder Hausverwalter.

Sind meine Geräte richtig installiert?

Die fachgerechte Installation unserer Messgeräte ist von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig. Bei Heizkostenverteiler beispielsweise hängt die korrekte Montage vom Heizkörpertyp, dessen Wärmeleistung, der Baulänge und vieler weiterer Faktoren ab. Die korrekte Montage kann daher nur ein Fachmann ermittelt.

Ob Ihre Geräte richtig installiert sind, überprüft ihr Vermieter oder Hausverwalter.

Muss ich Heizkostenverteiler oder Wärmezähler in meiner Wohnung montieren lassen?

Ja, dies ist gesetzlich geregelt in der Heizkostenverordnung (HKVO). Laut § 4 Abs. 2 HKVO müssen Nutzer die Ausstattung ihrer Räume mit Verbrauchserfassungsgeräten dulden. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 der Heizkostenverordnung dem Gebäudeeigentümer überlassen, sofern diese zugelassen ist.

Wie finde ich einen Messdienstleister?

Über das Netzwerk der mittelständischen, unabhängigen Messdienste „DEUMESS e.V.“ können Sie einen Messdienst in Ihrer Umgebung ausfindig machen.

Wer übernimmt die Ablesung und Wartung meiner Geräte?

Die Ablesung und Wartung Ihrer Geräte übernimmt der für Sie zuständige Messdienst. Einige Vermieter bieten auch die sogenannte Selbstablesung an. Sie erhalten in diesem Fall eine Meldekarte ausgehändigt, worauf sie u. a. ihren Zählerstand zum angegebenen Stichtag notieren und zurück an den Absender schicken. Möglich ist dies oftmals auch online.

Weshalb müssen Messgeräte installiert werden?

Die verbrauchsabhängige Abrechnung trägt erheblich zum bewussten Energie- und Wasserverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Untersuchungen zeigen, dass alleine durch das Vorhandensein von Messgeräten Einsparungen zwischen 15 und 20 % möglich sind. Nur wenn der Verbrauch gemessen wird, gehen wir sparsam mit unseren Ressourcen um. Pauschale Verteilungen fördern dagegen Verschwendung. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist in § 4 der Heizkostenverordnung verbindlich vorgeschrieben.

Können die Batterien getauscht werden?

Nein, ein Austausch der Batterien ist nicht möglich. Das Gerät muss komplett ersetzt werden. Die Batterien von Heizkostenverteilern beispielsweise halten mindestens 10 Jahre.

Wann müssen die Geräte getauscht oder geeicht werden?

Aufgrund der Eichpflicht müssen Warmwasserzähler, Wärmezähler und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden – in der Regel geschieht dies nach Ablauf der Eichperiode durch Tausch des Altgerätes gegen einen neuen Zähler. Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer verantwortlich. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §2 des Eichgesetzes. Heizkostenverteiler unterliegen nicht der Eichpflicht. Sie messen keinen physikalischen Verbrauch, sondern erfassen nur einen relativen Anteil am Gesamtverbrauch.

Das Jahr der Eichung lässt sich über die gelbe oder weiße Klebemarke auf dem Wasser- oder Wärmezähler erkennen. Bei neueren Messgeräten, die gemäß den Vorschriften der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) in Verkehr gebracht werden, ersetzt ein CE M Zeichen die nationale Eichmarke. Dieses ist auf dem Gehäuse aufgedruckt. Der Buchstabe „M“ steht dabei für Metrologie, die rechts daneben abgedruckte Zahl innerhalb des schwarzen Kastens (z. B. „16“) für das Jahr der Konformitätsbewertung. Auch für diese Messgeräte gelten ohne Einschränkung die oben genannten Eichgültigkeitsdauern.

Hinweis zum QUNDIS-Service

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass QUNDIS keinen direkten Support für Mieter bzw. private Wohnungseigentümer bietet. Als Geräteanbieter sind wir auf die Herstellung der Messtechnik spezialisiert. Wir haben, auch zum Schutze Ihrer persönlichen Daten, keinen Einblick in die Gegebenheiten ihres Wohnobjekts. Ihr Vermieter oder Hausverwalter ist stets der richtige Ansprechpartner bei allen technischen Problemen.