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BSI-konformes 
Submetering

Mit Q repeater 6 und
dem CLS Adapter von PPC
Q repeater 6
Smart Meter Gateway
CLS Adapter von PPC
BSI-konformes Sub­metering

Die perfekte Lösung, um auf gesetz­liche Anforderungen im Bereich der BSI-konformen Fern­auslesung vorbereitet zu sein

Am 26. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) als neues Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten und das Smart Meter Gateway (SMGW) als sichere Kommunikationsplattform für mehr Datenschutz und Datensicherheit bestätigt worden. Das SMGW bleibt damit konstant die zentrale Kernkomponente bei der Digitalisierung der Energiewende. Mit der neu geschaffenen Möglichkeit eines agilen Rollout-Starts konnte der SMGW‑Einbau zeitnah beginnen und hat seit 2025 deutlich Fahrt aufgenommen.

Für die Messdienstbranche bringt die Novellierung des MsbG eine besondere Neuerung mit sich: Die direkte Verknüpfung zwischen dem MsbG und der Heizkostenverordnung (HKVO). Erstmalig wird die Rolle des Messdienstleisters als wichtiger Akteur bei der Digitalisierung der Energiewende berücksichtigt und die Umsetzung von Vorgaben aus der HKVO transparent geregelt.

Lassen Sie uns über Ihre Anforderung sprechen.
Tel.: 0361 26 280-0 | Mail: info@qundis.com

Gesetze und Pflichten rund um das BSI-konforme Submetering

Messstellen­betriebsgesetz

Das MsbG ist Teil vom Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) und wurde im Jahr 2016 eingeführt. Mit dem MsbG werden technische Mindeststandards z.B. an intelligente Messsysteme (iMSys) und die Datenkommunikation energiewirtschaftlicher oder personenbezogener Daten definiert. Das zentrale Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit in der digitalen Kommunikation zu gewährleisten. Das Smart Meter Gateway (SMGW) soll in diesem Kontext eine Schlüsselrolle einnehmen und die Aufgabe einer zentralen Kommunikationsplattform erfüllen. Das SMGW wird daher vom Gesetzgeber auch als „Herzstück“ des GDEW verstanden und ist somit von zentraler Bedeutung für die Energiewende.

Energieeffizienz­richtlinie

Mit der EED haben sich die EU-Staaten verpflichtet, den Energieverbrauch und somit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu vermindern. Die Planung sieht vor, bis zum Jahr 2030 den Energieverbrauch gegenüber 2007 um 32,5 % zu verringern. Um dies erreichen zu können, sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, ihren Verbrauch zeitnah zu kontrollieren, um so ihr Verbrauchsverhalten anzupassen. Dies ist nur möglich, wenn ihnen diese Daten regelmäßig unterjährig zur Verfügung gestellt werden.

Gebäude­energiegesetz

Das GEG dient zur Unterstützung und Förderung von Einsparungspotenzialen. Das Ziel ist dabei ein effizienter und ökonomischer Einsatz von Energie beim Betrieb von Gebäuden, hinsichtlich der Erzeugung und Nutzung von Wärme, Kälte und/oder Strom. Das GEG besagt unter anderem im §6 (1), dass die eingesetzte Technik zur Datenverarbeitung dem Stand der Technik entsprechen muss, um Datenschutz und -sicherheit sowie Interoperabilität zu gewährleisten. Gleichzeitig ist die GEG auch die Grundlage zur Umsetzung der HKVO. Das bedeutet, dass seit Oktober 2020 nur noch fernauslesbare Geräte verbaut werden dürfen, wie bspw. Heizkostenverteiler, Wärmezähler, usw.

Novellierte Heizkosten­verordnung

Die HKVO ist das Regelwerk für die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung und am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um und beinhaltet erstmalig Vorgaben, die das Smart Meter Gateway (SMGW) betreffen.

Fristen und Pflichten der HKVO

In der HKVO wird die Anbindbarkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung durch ein Smart Meter Gateway (SMGW) beschrieben. Diese Vorgabe gilt für alle Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, z.B. Wärmezähler, Warmwasserzähler oder Heizkostenverteiler. Das heißt ab dem 1. Dezember 2022 dürfen bei einer Neuausstattung nur noch solche Geräte installiert werden, die eine Anbindbarkeit an ein SMGW gewährleisten.

Weitere Informationen zu novellierten Heizkostenverordnung finden Sie unter

www.eed-ready.de

Erste Schritte zum BSI-konformen Submetering.

Informieren

Informieren Sie sich über die verschiedenen neuen Akteure und Marktrollen in Ihrem Vertriebsgebiet und sprechen Sie mit ihnen über mögliche Kooperationsmodelle. QUNDIS unterstützt Sie hier gern als neutraler Partner.

Für den persönlichen Austausch kontaktieren Sie gern unseren QUNDIS Außendienst – wir sind für Sie da.

Piloten

Seien Sie ein digitaler Vorreiter und warten Sie nicht auf das Jahr 2031. Ergreifen Sie schon heute die Chance als Player am Markt für BSI-konformes Submetering und testen Sie die Möglichkeiten im Rahmen eines Pilot-Projektes mit QUNDIS aus.

Mit der QUNDIS Systemlösung können Sie ab sofort den Einstieg in die Zählerfern­ablesung über eine SMGW-Infrastruktur nach den hohen Sicherheits­standards des Bundesamtes für Sicher­heit in der Informations­technik (BSI) - das BSI-konforme Submetering - wählen und so den Stand der Technik nach §5 Absatz 6 HKVO sicher umsetzen.

Dabei entscheiden Sie selbst, ob Sie in einer Kooperation mit einem Stadtwerk oder Energie­versorger aktiv werden oder im Rahmen eines neuen Geschäfts­modelles weitere Rollen aus dem MsbG übernehmen möchten.

Fragen zum BSI-konformen Submetering

Sie sind Mieter und haben Fragen zu Ihrer Messtechnik bzw. Abrechnung? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Hausverwaltung oder den zuständigen Messdienst.

Ohne die Rolle des aEMT ist keine Projekt-Umsetzung möglich, da das Messstellenbetriebsgesetz diese Marktrolle zwingend voraussetzt.

Achten sie bei der Wahl Ihres Kooperationspartners darauf, des er die Dienstleistung eines aEMT mit anbieten kann. Kann Ihr Stadtwerk oder Energieversorger als grundzuständiger Messtellenbetreiber dies nicht, ist die Option der Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers zu prüfen, der die Rolle des aEMT mit abbilden kann.
 

Mögliche Kooperationspartner beim BSI-konformen Submetering sind regionale Stadtwerke oder auch überregionale Energieversorger. Bringen Sie in Erfahrung, wer in der jeweiligen Kundenanlage der der zuständige Messstellenbetreiber -  z.B. über den Allgemeinstromzähler.

Mögliche Kooperationspartner beim BSI-konformen Submetering sind regionale Stadtwerke oder auch überregionale Energieversorger. Bringen Sie in Erfahrung, wer im jeweiligen Netzgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist.

Nein, das Smart Meter Gateway wird vom Messstellenbetreiber eingebaut. In der Regel ist das der grundzuständige Messstellenbetreiber (z.B. ein Stadtwerk) oder ein beauftragter, wettbewerblicher Messstellenbetreiber.

In jedem Fall wird ein Smart Meter Gateway nur von einem zertifizierten Dienstleister geliefert und installiert.

Ein Smart Meter Gateway wird vom Messstellenbetreiber, z.B. einem Stadtwerk, einem Energieversorger oder Ihrem Kooperationspartner, geliefert bzw. in dessen Auftrag von einem zertifizierten Dienstleister installiert. Sie als Messdienstleister können das Gerät maximal nur beauftragen.

Beim BSI-konformen Submetering sind die Gegebenheiten der Smart Meter Gateway-Infrastruktur sowie die beteiligten Akteure zu berücksichtigen.

QUNDIS liefert Ihnen den Q repeater 6, der CLS Adapter und das Smart Meter Gateway muss vom Kooperationspartner (Stadtwerk/Energieversorger/Dienstleister) bereitgestellt werden.

Folgende Hardware benötigen Sie für die Umsetzung:

Hinweis: Der CLS-Adapter wird spezifisch auf Ihr Projekt konfiguriert und ist daher nicht für andere Projekte einsetzbar!

Auf der Ebene der Messgeräte können alle Q AMR Messgeräte im C-Mode (OMS) von QUNDIS als Erfassungstechnologie verwendet werden. Darüber hinaus führt die PPC eine eigene White-Liste zu den an einen CLS-Adapter von PPC anbindbaren Geräten.

Als Schnittstelle zwischen Zähler bzw. Sensor und CLS-Adapter die der Q repeater 6 als Bestandteil des Q AMR - Komplettsystem zur Zählerfernauslesung
 

Ihr zuständiger QUNDIS-Außendienstmitarbeiter hilft Ihnen gern bei allen Fragen rum um das Thema BSI-konformes Submetering. Sprechen Sie uns an!

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen die Rollen übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Bestimmungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz erfüllt werden und entsprechende Zertifizierungen vorliegen.

Da erforderliche Zertifizierungen jedoch sehr kostenintensiv sind, stellen Dienstleister die Marktrollen bei Bedarf als Service zur Verfügung. Auf Wunsch kann die QUNDIS ihnen mögliche Kooperationspartner aus dem Umfeld der Noventic Group empfehlen.

Nach §5 Absatz 2 Satz 3 Heizkostenverordnung muss für Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die ab dem 01. Dezember 2022 neu installiert werden, eine Möglichkeit bestehen, diese an ein Smart Meter Gateway (SMGW) gemäß §2 Satz 1 Nummer 19 MsbG anbinden zu können.

Darüber hinaus wird im §5 Absatz 6 Satz 1 Heizkostenverordnung formuliert: “Die Einhaltung des Stands der Technik [...] wird vermutet, soweit Schutzprofile und technische Richtlinien eingehalten werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bekannt gemacht worden sind, oder wenn die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mit einem Smart-Meter-Gateway [...] verbunden ist und die nach dem Messstellenbetriebsgesetz geltenden Schutzprofile und technischen Richtlinien eingehalten werden. [...]”

Wie Ausstattungen zur Verbrauchserfassung mit einem SMGW verbunden werden können, erfahren Sie über den QUNDIS Aussendienst.

Tipp: Soll in naher Zukunft eine SMGW-Infrastruktur zum BSI-konformen Submetering genutzt werden, ist zu berücksichtigen, dass neben der Gerätetechnik zudem auch regulatorisch bedingt neue Marktakteure eine Rolle spielen (z.B. MSB, GWA oder aEMT). Wir empfehlen daher, sich frühzeitig über die Marktrollen zu informieren, ggf. potentielle Akteure für eine Zusammenarbeit als Kooperationspartner zu bestimmen und Erfahrungen zu sammeln, um möglichst schnell und effizent eine Fernablesung von Messdaten über ein SMGW realisieren zu können.

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Submetering

Erfahren Sie mehr über das MsbG und die Lösungen die QUNDIS für Sie bereit hält.
+49 361 26 280-0 info@qundis.com