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BSI-konformes

Submetering

Mit Q module CLS &
dem CLS Adapter Submetering von PPC
Q module CLS
Smart Meter Gateway
CLS Adapter Submetering
BSI-konformes Sub­metering

Die perfekte Lösung, um auf gesetz­liche Anforderungen im Bereich der BSI-konformen Fern­auslesung vorbereitet zu sein.

Am 26. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) als neues Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten und das Smart Meter Gateway (SMGW) als sichere Kommunikationsplattform für mehr Datenschutz und Datensicherheit bestätigt worden. Das SMGW bleibt damit konstant die zentrale Kernkomponente bei der Digitalisierung der Energiewende. Mit der neu geschaffenen Möglichkeit eines agilen Rollout-Starts soll der SMGW-Einbau möglichst zeitnah beginnen und dann ab 2025 richtig durchstarten.

Für die Messdienstbranche bringt die Novellierung des MsbG eine besondere Neuerung mit sich: Die direkte Verknüpfung zwischen dem MsbG und der Heizkostenverordnung (HKVO). Erstmalig wird die Rolle des Messdienstleisters als wichtiger Akteur bei der Digitalisierung der Energiewende berücksichtigt und die Umsetzung von Vorgaben aus der HKVO transparent geregelt.

Lassen Sie uns über Ihre Anforderung sprechen.
Tel.: 0361 26 280-0 | Mail: info@qundis.com

Gesetze und Pflichten rund um das BSI-konforme Submetering

Messstellen­betriebsgesetz

Das MsbG ist Teil vom Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) und wurde im Jahr 2016 eingeführt. Mit dem MsbG werden technische Mindeststandards z.B. an intelligente Messsysteme (iMSys) und die Datenkommunikation energiewirtschaftlicher oder personenbezogener Daten definiert. Das zentrale Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit in der digitalen Kommunikation zu gewährleisten. Das Smart Meter Gateway (SMGW) soll in diesem Kontext eine Schlüsselrolle einnehmen und die Aufgabe einer zentralen Kommunikationsplattform erfüllen. Das SMGW wird daher vom Gesetzgeber auch als „Herzstück“ des GDEW verstanden und ist somit von zentraler Bedeutung für die Energiewende.

Energieeffizienz­richtlinie

Mit der EED haben sich die EU-Staaten verpflichtet, den Energieverbrauch und somit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu vermindern. Die Planung sieht vor, bis zum Jahr 2030 den Energieverbrauch gegenüber 2007 um 32,5 % zu verringern. Um dies erreichen zu können, sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, ihren Verbrauch zeitnah zu kontrollieren, um so ihr Verbrauchsverhalten anzupassen. Dies ist nur möglich, wenn ihnen diese Daten regelmäßig unterjährig zur Verfügung gestellt werden.

Gebäude­energiegesetz

Das GEG dient zur Unterstützung und Förderung von Einsparungspotenzialen. Das Ziel ist dabei ein effizienter und ökonomischer Einsatz von Energie beim Betrieb von Gebäuden, hinsichtlich der Erzeugung und Nutzung von Wärme, Kälte und/oder Strom. Das GEG besagt unter anderem im §6 (1), dass die eingesetzte Technik zur Datenverarbeitung dem Stand der Technik entsprechen muss, um Datenschutz und -sicherheit sowie Interoperabilität zu gewährleisten. Gleichzeitig ist die GEG auch die Grundlage zur Umsetzung der HKVO. Das bedeutet, dass seit Oktober 2020 nur noch fernauslesbare Geräte verbaut werden dürfen, wie bspw. Heizkostenverteiler, Wärmezähler, usw.

Novellierte Heizkosten­verordnung

Die HKVO ist das Regelwerk für die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung und am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um und beinhaltet erstmalig Vorgaben, die das Smart Meter Gateway (SMGW) betreffen.

Fristen und Pflichten der HKVO

In der HKVO wird die Anbindbarkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung durch ein Smart Meter Gateway (SMGW) beschrieben. Diese Vorgabe gilt für alle Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, z.B. Wärmezähler, Warmwasserzähler oder Heizkostenverteiler. Das heißt ab dem 1. Dezember 2022 dürfen bei einer Neuausstattung nur noch solche Geräte installiert werden, die eine Anbindbarkeit an ein SMGW gewährleisten.

Weitere Informationen zu novellierten Heizkostenverordnung finden Sie unter

www.eed-ready.de

Erste Schritte zum BSI-konformen Submetering.

Beratung

Lassen Sie sich von QUNDIS schon heute beraten, wie das Thema
BSI-konformes Submetering in Ihre Zukunftspläne als Unternehmen passen könnte. Gemeinsam können wir ein individuelles Konzept ausarbeiten und an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Aktualität

Machen Sie sich mit der Technik und Funktion des Smart Meter Gateways vertraut und bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand, um selbst ein Fernauslesen über das SMGW anbieten zu können

Informieren

Informieren Sie sich über die verschiedenen neuen Akteure und Marktrollen in Ihrem Vertriebsgebiet und sprechen Sie mit ihnen über mögliche Kooperationsmodelle. QUNDIS unterstützt Sie hier gern als neutraler Partner.

Für den persönlichen Austausch kontaktieren Sie gern unseren QUNDIS Außendienst – wir sind für Sie da.

Piloten

Seien Sie ein digitaler Vorreiter und warten Sie nicht auf das Jahr 2031. Ergreifen Sie schon heute die Chance als Player am Markt für BSI-konformes Submetering und testen Sie die Möglichkeiten im Rahmen eines Pilot-Projektes mit QUNDIS aus.

Mit der QUNDIS Systemlösung können Sie ab sofort den Einstieg in die Zählerfern­ablesung über eine SMGW-Infrastruktur nach den hohen Sicherheits­standards des Bundesamtes für Sicher­heit in der Informations­technik (BSI) - das BSI-konforme Submetering - wählen und so den Stand der Technik nach §5 Absatz 6 HKVO sicher umsetzen.

Dabei entscheiden Sie selbst, ob Sie in einer Kooperation mit einem Stadtwerk oder Energie­versorger aktiv werden oder im Rahmen eines neuen Geschäfts­modelles weitere Rollen aus dem MsbG übernehmen möchten.

Fragen zum BSI-konformen Submetering

Sie sind Mieter und haben Fragen zu Ihrer Messtechnik bzw. Abrechnung? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Hausverwaltung oder den zuständigen Messdienst.

Ja, wenn Sie die Dienstleistung eines aEMT von einem Drittanbieter selbst beisteuern können oder den aEMT Service bei QUNDIS buchen.

Ohne die Rolle des aEMT ist jedoch keine Projekt-Umsetzung möglich, da das Messstellenbetriebsgesetz diese Marktrolle zwingend voraussetzt.

Mögliche Kooperationspartner beim BSI-konformen Submetering sind regionale Stadtwerke oder auch überregionale Energieversorger. Ihr Kunde kann in Erfahrung bringen, wer im jeweiligen Netzgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist -  z.B. über den Allgemeinstromzähler.

Buchen Sie unsere GNDEW-Coaching Pakete für einen individuelle Austausch, in denen wir mit Ihnen gemeinsam einen möglichen Einstieg in eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem nmöglichen Kooperationspartner finden können. Wir haben bereits eine Vielzahl von Gesprächen begleitet und können Ihnen wertvolle Impulse für eine erste Ansprache geben.

Nein, das Smart Meter Gateway wird vom Messstellenbetreiber eingebaut. In der Regel ist das der grundzuständige Messstellenbetreiber (z.B. ein Stadtwerk) oder ein beauftragter, wettbewerblicher Messstellenbetreiber.

In jedem Fall wird ein Smart Meter Gateway nur von einem zertifizierten Dienstleister geliefert und installiert.

Ein Smart Meter Gateway wird vom Messstellenbetreiber, z.B. einem Stadtwerk, einem Energieversorger oder Ihrem Kooperationspartner, geliefert bzw. in dessen Auftrag von einem zertifizierten Dienstleister installiert. Sie als Messdienstleister können das Gerät maximal nur beauftragen.

Beim BSI-konformen Submetering sind die Gegebenheiten der Smart Meter Gateway-Infrastruktur sowie die beteiligten Akteure zu berücksichten. Es besteht die Möglichkeit, dass QUNDIS die CLS-Hardware komplett liefert. Das beinhaltet dann den Q module CLS und den CLS Adapter Submetering.

Es ist aber auch möglich, dass QUNDIS nur den Q module CLS liefert und der CLS Adapter Submetering vom Kooperationspartner (Stadtwerk/Energieversorger/Dienstleister) bereit gestellt wird. Die Details werden in Vorgesprächen thematisiert und die Lieferung gemeinsam abgestimmt.

Folgende Hardware benötigen Sie für die Umsetzung:

Hinweis: Die Hardware wird spezifisch auf Ihr Projekt konfiguriert und ist daher nicht für andere Projekte einsetzbar!

Q AMR - das Komplettsystem zur Zählerfernauslesung - sowie die zugehörigen QUNDIS Produkte zur Zählerfernauslesung unterstützen Sie hier optimal.

Ihr zuständiger QUNDIS-Außendienstmitarbeiter hilft Ihnen gern bei allen Fragen rum um das Thema BSI-konformes Submetering. Sprechen Sie uns gern an!

Um ein erstes Projekt initiieren zu können, setzen wir unter anderem einen intensiven Austausch mit Ihnen als Messdienstleister voraus. In der Regel buchen Sie eines unserer Coaching-Pakete, die Ihnen helfen, die richtigen und wichtigen Fragen für Ihr Unternehmen stellen und klären zu können.

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen die Rollen übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Bestimmungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz erfüllt werden und entsprechende Zertifizierungen vorliegen.

Da erforderliche Zertifizierungen jedoch sehr kostenintensiv sind, stellen Dienstleister die Marktrollen bei Bedarf als Service zur Verfügung - unter anderem auch QUNDIS.

Sie können bei QUNDIS wählen, ob Sie bspw. den aEMT als Dienstleistung buchen möchten oder aber ein Full Service-Paket in Anspruch nehmen, dass Ihnen die Übernahme der Rolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers ermöglicht.

Auch hierzu empfehlen wir ein Coaching-Paket zu buchen, um die eigenen Ziele in Bezug auf das BSI-konforme Submetering gemeinsam abstimmen zu können.

Nach §5 Absatz 2 Satz 3 Heizkostenverordnung muss für Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die ab dem 01. Dezember 2022 neu installiert werden, eine Möglichkeit bestehen, diese an ein Smart Meter Gateway (SMGW) gemäß §2 Satz 1 Nummer 19 MsbG anbinden zu können.

Darüber hinaus wird im §5 Absatz 6 Satz 1 Heizkostenverordnung formuliert: "Die Einhaltung des Stands der Technik [...] wird vermutet, soweit Schutzprofile und technische Richtlinien eingehalten werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bekannt gemacht worden sind, oder wenn die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mit einem Smart-Meter-Gateway [...] verbunden ist und die nach dem Messstellenbetriebsgesetz geltenden Schutzprofile und technischen Richtlinien eingehalten werden. [...]"

Wie Ausstattungen zur Verbrauchserfassung mit einem SMGW verbunden werden können, erfahren Sie über den QUNDIS Aussendienst.

Tip: Soll in naher Zukunft eine SMGW-Infrastruktur zum BSI-konformen Submetering genutzt werden, ist zu berücksichtigen, dass neben der Gerätetechnik zudem auch regulatorisch bedingt neue Marktakteure eine Rolle spielen (z.B. MSB, GWA oder aEMT). Wir empfehlen daher, sich frühzeitig über die Marktrollen zu informieren, ggf. potentielle Akteure für eine Zusammenarbeit als Kooperationspartner zu bestimmen und Erfahrungen zu sammeln, um möglichst schnell und effizent eine Fernablesung von Messdaten über ein SMGW realisieren zu können.

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Erfahren Sie mehr über das MsbG und die Lösungen die QUNDIS für Sie bereit hält.
+49 361 26 280-0 info@qundis.com