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KOMM MIT IN DIE ZUKUNFT.

UND BEWEG MEHR.

Mit unseren digitalen Lösungen.
Wir sind
Messgeräte­hersteller.
Wir machen Sie EED-ready.
QUNDIS
bietet System­lösungen.
Wir sind
Techno­logie­führer.

Wie man die Energie­wende smart umsetzt?
Mit QUNDIS!

Messgeräte und Lösungen für die digitale Verbrauchserfassung von Wasser und Wärme.

Entwicklung von Produkten zur Verbrauchs­datenerfassung hat bei QUNDIS seit mehr als 30 Jahren Tradition. Deshalb nennen wir unsere Anwendungen auch System­lösungen. Sie basieren auf elektronischen Messgeräten und Komponenten, die nach dem Baukasten-Prinzip zusammenwirken. Präzise Datenerfassung und sichere Datenübertragung bilden dabei unseren Fokus

Vom elektronischen Heizkosten­verteiler bis zum Ultraschall-Wärmezähler, vom Wasserzähler bis zum Gateway. QUNDIS Produkte kommen in mehr als 8 Mio. Wohneinheiten in über 30 Ländern zum Einsatz.

QUNDIS: Wichtig zu wissen

Messen & Events

Q magazin

Statement zur Zustimmung des Bundestags zur Heizkostenverordnung

Fachbeiträge

Am 5. November hat der Bundesrat der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt, am 24. November erfolgte nun die formale Zustimmung durch die Bundesregierung. Die HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Damit werden die Rahmenbedingungen für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor festgelegt.

Bereits für den Oktober 2020 war die Umsetzung der EED in deutsches Recht vorgesehen. Mit einiger Verspätung hatte das Bundeskabinett im August 2021 die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat am 5. November erfolgte unter der Bedingung, diese nach drei Jahren zu evaluieren. Der Schritt war für die Branche wegweisend, denn die EED sieht unter anderem vor, dass bei technischen Neuausstattungen nur noch fernauslesbare Wärmezähler und Heizkostenverteiler in Gebäuden verbaut werden dürfen. Das Kabinett musste der Beschlussfassung dann am 24. November noch formal zustimmen.

Statement von QUNDIS Geschäftsführer Volker Eck

Für QUNDIS, ein führendes Unternehmen im Bereich der Messgeräte und Systemen zur Verbrauchsdatenerfassung, war dieser Schritt längst überfällig und sinnvoll. Volker Eck, Geschäftsführer der QUNDIS GmbH: „Der Klimaschutz gehört zu den wichtigsten Themen unserer Zeit, darum begrüßen wir es außerordentlich, dass die Novellierung nicht nur die wichtige Hürde durch den Bundesrat genommen hat, sondern nun auch das Kabinett final zugestimmt hat. Das ist für die gesamte Branche ein wichtiges Signal und schafft notwendige Klarheiten. Nur mit einer voranschreitenden Digitalisierung und fernauslesbarer Technologie schaffen wir die Voraussetzungen, dass Mieterinnen und Mieter mehr Transparenz über ihre Verbräuche haben und so Heizkosten einsparen können.“

Kritik am Festhalten an walk-by-Lösungen

Deutlich kritischer sieht Geschäftsführer Volker Eck allerdings die Tatsache, dass auch walk-by-Lösungen weiterhin als fernauslesbar gelten, bei denen Messdienste an Liegenschaften vorbeifahren und aus der Umgebung die Verbräuche erfassen. „Technisch ist die monatliche Auslesung mit walk-by möglich, aber der Gesetzgeber sendet hier ein falsches Signal. Da unterjährige und somit monatliche Verbrauchsinformationen mit Vergleichsdaten zur Pflicht werden, müssen Messdienste bei walk-by-Technologien die Liegenschaften monatlich abfahren. Das ist für kleinere Betriebe kaum umsetzbar“, so Volker Eck. „Nur mit AMR-Technologie lassen sich die Anforderungen wirklich kosten- und energieeffizient umsetzen“.

QUNDIS bietet die Technik, um die Vorgaben umzusetzen

Für die Branche der Messdienste bedeutet die Zustimmung durch den Bundesrat und durch das Kabinett also einige Veränderungen. Sie werden fernauslesbare Technik nutzen müssen, um die Vorgaben effektiv und rechtssicher umsetzen zu können. QUNDIS bietet als Marktführer die passenden Lösungen dafür. Dabei stellt die AMR-Funktechnik im Zusammenspiel mit der QUNDIS Smart Metering Plattform eine wichtige Basis dar. Hier werden Ablesedaten automatisch bereitgestellt. Mit der UVI-Lösung Qeco, die ab Januar 2022 verfügbar sein wird, können die Eigentümer und Messdienste ihren Mietern die unterjährige Verbrauchsinformation bereitstellen. Geschäftsführer Volker Eck: „Messdienste, Wohnungsverwaltungen und Baugenossenschaften können schon jetzt die Anforderungen der EED umsetzen. Die technischen Voraussetzungen sind da, können genutzt werden und werden ständig ergänzt und weiterentwickelt. Wir stehen Messdiensten und Verwaltern zur Seite, um die Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig bestehende Prozesse zu optimieren“.

Über QUNDIS:

Die QUNDIS GmbH ist Teil der noventic group und zählt in Deutschland zu den führenden Anbietern von Messgeräten und -systemen für die verbrauchsabhängige Erfassung sowie Abrechnung von Wasser und Wärme. Knapp acht Millionen Wohnungen in über 30 Ländern sind bereits mit Messgeräten „Made in Germany“ im Einsatz. QUNDIS-Systeme stehen für Nutzerfreundlichkeit, Qualität sowie technische Kompatibilität. QUNDIS forscht und produziert mit Firmensitz in Erfurt und blickt auf eine 30-jährige Unternehmensgeschichte zurück. www.qundis.de

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Am 5. November hat der Bundesrat der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt, am 24. November erfolgte nun die formale Zustimmung durch die Bundesregierung. Die HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Damit werden die Rahmenbedingungen für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor festgelegt.

Bereits für den Oktober 2020 war die Umsetzung der EED in deutsches Recht vorgesehen. Mit einiger Verspätung hatte das Bundeskabinett im August 2021 die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat am 5. November erfolgte unter der Bedingung, diese nach drei Jahren zu evaluieren. Der Schritt war für die Branche wegweisend, denn die EED sieht unter anderem vor, dass bei technischen Neuausstattungen nur noch fernauslesbare Wärmezähler und Heizkostenverteiler in Gebäuden verbaut werden dürfen. Das Kabinett musste der Beschlussfassung dann am 24. November noch formal zustimmen.

Statement von QUNDIS Geschäftsführer Volker Eck

Für QUNDIS, ein führendes Unternehmen im Bereich der Messgeräte und Systemen zur Verbrauchsdatenerfassung, war dieser Schritt längst überfällig und sinnvoll. Volker Eck, Geschäftsführer der QUNDIS GmbH: „Der Klimaschutz gehört zu den wichtigsten Themen unserer Zeit, darum begrüßen wir es außerordentlich, dass die Novellierung nicht nur die wichtige Hürde durch den Bundesrat genommen hat, sondern nun auch das Kabinett final zugestimmt hat. Das ist für die gesamte Branche ein wichtiges Signal und schafft notwendige Klarheiten. Nur mit einer voranschreitenden Digitalisierung und fernauslesbarer Technologie schaffen wir die Voraussetzungen, dass Mieterinnen und Mieter mehr Transparenz über ihre Verbräuche haben und so Heizkosten einsparen können.“

Kritik am Festhalten an walk-by-Lösungen

Deutlich kritischer sieht Geschäftsführer Volker Eck allerdings die Tatsache, dass auch walk-by-Lösungen weiterhin als fernauslesbar gelten, bei denen Messdienste an Liegenschaften vorbeifahren und aus der Umgebung die Verbräuche erfassen. „Technisch ist die monatliche Auslesung mit walk-by möglich, aber der Gesetzgeber sendet hier ein falsches Signal. Da unterjährige und somit monatliche Verbrauchsinformationen mit Vergleichsdaten zur Pflicht werden, müssen Messdienste bei walk-by-Technologien die Liegenschaften monatlich abfahren. Das ist für kleinere Betriebe kaum umsetzbar“, so Volker Eck. „Nur mit AMR-Technologie lassen sich die Anforderungen wirklich kosten- und energieeffizient umsetzen“.

QUNDIS bietet die Technik, um die Vorgaben umzusetzen

Für die Branche der Messdienste bedeutet die Zustimmung durch den Bundesrat und durch das Kabinett also einige Veränderungen. Sie werden fernauslesbare Technik nutzen müssen, um die Vorgaben effektiv und rechtssicher umsetzen zu können. QUNDIS bietet als Marktführer die passenden Lösungen dafür. Dabei stellt die AMR-Funktechnik im Zusammenspiel mit der QUNDIS Smart Metering Plattform eine wichtige Basis dar. Hier werden Ablesedaten automatisch bereitgestellt. Mit der UVI-Lösung Qeco, die ab Januar 2022 verfügbar sein wird, können die Eigentümer und Messdienste ihren Mietern die unterjährige Verbrauchsinformation bereitstellen. Geschäftsführer Volker Eck: „Messdienste, Wohnungsverwaltungen und Baugenossenschaften können schon jetzt die Anforderungen der EED umsetzen. Die technischen Voraussetzungen sind da, können genutzt werden und werden ständig ergänzt und weiterentwickelt. Wir stehen Messdiensten und Verwaltern zur Seite, um die Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig bestehende Prozesse zu optimieren“.

Über QUNDIS:

Die QUNDIS GmbH ist Teil der noventic group und zählt in Deutschland zu den führenden Anbietern von Messgeräten und -systemen für die verbrauchsabhängige Erfassung sowie Abrechnung von Wasser und Wärme. Knapp acht Millionen Wohnungen in über 30 Ländern sind bereits mit Messgeräten „Made in Germany“ im Einsatz. QUNDIS-Systeme stehen für Nutzerfreundlichkeit, Qualität sowie technische Kompatibilität. QUNDIS forscht und produziert mit Firmensitz in Erfurt und blickt auf eine 30-jährige Unternehmensgeschichte zurück. www.qundis.de

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