Bevor Rauchmelder im häuslichen Bereich populär wurden, existierten in Deutschland fast ausschließlich Brandmeldeanlagen (z. B. in Krankenhäusern, Warenlagern, Hotels). Schon früh schuf der Gesetzgeber eine entsprechende Norm, in der die Melder als Rauchmelder bezeichnet wurden. Jedoch haben diese Melder nicht die Aufgabe, Personen nur durch lautes Piepen vor gefährlichen Rauchkonzentrationen zu warnen, sondern einen Brand direkt an die Feuerwehr zu melden – auch wenn keine Menschen im Gebäude sind.
Mit zunehmender Verbreitung von Rauchmeldern in Wohnungen stellte man fest, dass der Name schon besetzt war. Ab dann wurden die akustischen Warngeräte Rauchwarnmelder genannt. Auch wenn im Sprachgebrauch von Rauchmeldern die Rede ist, handelt es sich in den meisten Fällen um Rauchwarnmelder. In unserem Portfolio befinden sich ausschließlich solche Rauchwarnmelder.