Messdifferenzen zwischen dem Zählerstand des Hausanschlusses und den kumulierten Verbrauchswerten der Wohnungswasserzähler gehören zum Alltag. Dafür verantwortlich sind beispielsweise undichte Leitungsabschnitte, nicht erfasste Gemeinschaftshähne, Kleinstdurchflüsse oder unterschiedliche Genauigkeitsklassen bzw. Einbaulagen der Wasserzähler. Die gesetzlich tolerierten Messgrenzen liegen für Wasserzähler bei ± 5 Prozent. Für die Bewohner bedeutet dies jedoch keinesfalls einen Nachteil, da diese Differenzen in allen Wohnungen auftreten. Wohnungswasserzähler dienen lediglich der verbrauchsgerechten Kostenverteilung. Für die Abrechnung des tatsächlichen Gebäudeverbrauchs nach Kosteneinheiten werden die Verbrauchswerte des Hauptwasserzählers herangezogen.
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