Vorgehensweise zur
koordinierten Offenlegung
von Schwachstellen (CVD Policy)
Vorgehensweise zur
koordinierten Offenlegung
von Schwachstellen (CVD Policy)
Hersteller: Qundis GmbH
Version: 1.0
Erstellt am: 03. September 2026
Zuletzt geändert: 03. September 2026
Nächste Überprüfung: 03. September 2027
1. Zweck und Geltungsbereich
Wir, die QUNDIS GmbH, begrüßen verantwortungsvolle Hinweise über vermutete Schwachstellen, die unsere Produkte mit digitalen Elementen betreffen. Sicherheitsforscher und andere Personen, die eine potenzielle Schwachstelle identifizieren, können diese per E-Mail an unser Sicherheitsteam melden. Bitte stellen Sie ausreichend Informationen zur Verfügung, damit wir das gemeldete Problem verstehen, reproduzieren, bewerten und ggf. lösen können.
Diese Vorgehensbeschreibung gilt für Schwachstellen, die Produkte mit digitalen Elementen von QUNDIS GmbH betreffen.
Wir überprüfen diese Vorgehensweise mindestens einmal jährlich und halten sie aktuell.
2. So melden Sie eine Schwachstelle
Schwachstellen können über folgende Kontaktadresse gemeldet werden:
Wir akzeptieren Schwachstellenmeldungen ausschließlich per E-Mail.
Wir behandeln alle eingehenden Schwachstellenhinweise nach bestem Wissen und Gewissen. Kein Hinweis wird allein auf Grundlage der Bewertung einer einzelnen Person abgeschlossen.
Als gültig gilt eine Schwachstelle, wenn sie ein Produkt mit digitalen Elementen von QUNDIS GmbH betrifft.
3. Vertraulichkeit und Schutz der meldenden Person
Wir behandeln jeden Schwachstellenhinweis im gesetzlich zulässigen Umfang vertraulich. Davon ausgenommen sind Informationen, die für die koordinierte Offenlegung einer Schwachstelle erforderlich sind.
Personenbezogene Daten der hinweisgebenden Person werden ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es handelt sich um behördliche Ermittlungen.
Wir werden keine strafrechtlichen Schritte gegen hinweisgebende Personen einleiten, sofern diese die Vorgaben und Grundsätze dieser Vorgehensweise einhalten. Dies gilt nicht, wenn erkennbar strafbare Absichten verfolgt wurden oder werden.
Wir stehen während des gesamten CVD-Prozesses für einen vertrauensvollen Austausch zur Verfügung.
Wir begrüßen die Meldung von Schwachstellen ausdrücklich, da sie uns hilft, die Sicherheit unserer Produkte zu verbessern. Aus der Einreichung eines Schwachstellenhinweises entsteht jedoch kein Anspruch auf eine finanzielle Belohnung, Prämie (Bug Bounty) oder sonstige Vergütung.
4. Diese Informationen sollte Ihre Meldung enthalten.
Damit wir eine gemeldete Schwachstelle effizient bewerten und untersuchen können, sollten Sie möglichst viele relevante Informationen bereitstellen. Eine vollständige Meldung sollte, soweit zutreffend, Folgendes enthalten:
5. Diese Sachverhalte sind ausgeschlossen.
Die folgenden Sachverhalte liegen im Allgemeinen außerhalb dieses Prozesses zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen: