Bündelung von Zählpunkten und vereinfachte Prozesse
Mit dem GNDEW wird zukünftig auch ermöglicht, dass mehrere Zählpunkte an ein SMGW angebunden werden – die sogenannte 1:n Fähigkeit. Darüber hinaus kann – unter Einhaltung angrenzender Bestimmungen aus dem GNDEW – diese Bündelung an ein SMGW auch in räumlicher Nähe einer Liegenschaft, z.B. in Netzknoten der Netzbetreiber, realisiert werden.
Eine Vereinfachung der Prozesse sollte es auch rund um die Sichere Lieferkette (SilKe) geben. Bereits in den Entwürfen zum GNDEW wurde unter anderem der Postversand der SMGW als Maßnahme formuliert. So sollte zum Beispiel der Versand der Geräte, statt bisher mit hochsicheren Transportboxen, zukünftig auch per Post oder Paketdienst möglich sein. Mit Inkrafttreten des GNDEW sind nun kurzfristig bis 31. Dezember 2023 massentaugliche Prozesse für Hersteller und Messstellenbetreiber umzusetzen, die konkret auch den Transport per Kurier-, Express- oder Paketversand ermöglichen müssen.
Preisobergrenzen jetzt mit Kostensplitting
Das GNDEW sieht wie in den Entwürfen angekündigt zukünftig ein Kostensplitting der Preisobergrenzen (POG) vor, um den Anschlussnutzer bei den iMSys-Kosten zu entlasten. In der zuvor schon herangezogenen Beispiel-Jahresverbrauchskategorie von 6.000 kWh bis 10.000 kWh, in der der Anschlussnutzer bisher 100 Euro brutto jährlich für ein iMSys zu tragen hatte, sind zukünftig lediglich noch 20 Euro brutto pro Jahr zu entrichten. Die Differenz in Höhe von hier 80 Euro brutto jährlich sind zukünftig vom Anschlussnetzbetreiber zu übernehmen, da dieser durch das iMSys einen wesentlichen Nutzen für das intelligente Netz erhält. Für private Haushalte und Kleingewerbe werden die Kosten für ein iMSys somit deutlich reduziert und gleichzeitig die Akzeptanz erhöht.
SMGW-Anbindung gemäß Heizkostenverordnung zu definierten Konditionen
Eine wichtige Weichenstellung ergibt sich aus dem GNDEW nun auch in Bezug auf die Anbindung von Submetering-Systemen an das SMGW. Konkret wird mit der Beschreibung von zwei, für die Messdienstbranche Transparenz schaffenden Zusatzleistungen, das BSI-konforme Submetering als nachhaltige Zukunftslösung und möglicher Stand der Technik noch wahrscheinlicher.
Diese Zusatzleistungen sind:
- „die Übermittlung von abrechnungsrelevanten Messdaten aus dem Submetering- System der Liegenschaft nach der Heizkostenverordnung über das Smart-Meter- Gateway“ 1
- „die Bereitstellung und den technischen Betrieb des Smart-Meter-Gateways, seiner Schnittstellen und Kanäle für Auftragsdienstleistungen des Anschlussnutzers oder des Anschlussnehmers und Mehrwertdienste[…]“ 2
Der Gesetzgeber regelt, beziehungsweise ermöglicht mit diesen Zusatzleistungen die Umsetzung energiewirtschaftlicher Anwendungsfälle aus dem Stufenmodell zur Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende. Diese wurde vom BMWK in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht.
Für mehr Transparenz bei den Kosten sorgen zudem jährliche Brutto-Höchstbeträge, die ein gMSB für Zusatzleistungen in Rechnung stellen kann. So sind für die zuvor beschriebenen Zusatzleistungen, die im Kontext der SMGW-Anbindung voraussichtlich zu berücksichtigen sein werden, jeweils maximal 10 Euro pro Jahr zu entrichten. Das GNDEW schafft mit den inhaltlich sowie preislich definierten Zusatzleistungen jetzt mehr Klarheit für Messdienstleister, um gemeinsam erfolgreiche Kooperationen mit gMSB eingehen zu können.
Bündelangebot wird teilweise ergänzt um Abrechnungsdienstleistung
Im GNDEW wird eine weitere Neuerung für die Branche umgesetzt – konkret im §6 MsbG, der Paragraf für das sogenannte Bündelangebot oder das Liegenschaftsmodell. Sollte beim Zustandekommen eines wettbewerblichen Bündelangebots i.S.d. §6 (1) MsbG die Heizwärme Teil der Spartenbündelung sein, so ist in Zukunft beim Kostenvergleich auch die Abrechnungsdienstleistung einzubeziehen. Es kommt durch das Gesetz somit zu einer stärkeren bzw. logischen Verknüpfung zwischen der Sparte Heizwärme und der naheliegenden Abrechnungsdienstleistung.
Messdienstleister können Teil der Digitalisierung der Energiewende sein
Das GNDEW zeigt deutlich die zukünftige Entwicklung der Energiebranche auf. Aus der Sicht von QUNDIS kann dies als Chance für die Messdienstbranche gesehen werden. Mit dem SMGW als zentrale Kommunikationsplattform für das Submetering.
Gemeinsam mit unseren Kunden sind wir Teil und wichtige Akteure in diesem Transformationsprozess. Die technische Anbindung der QUNDIS Systemlösungen an das SMGW und der Wissenstransfer über regulatorische Rahmenbedingungen steht aus diesem Grund bereits seit einiger Zeit im Fokus.
Zusammen mit unseren Messdienstleistern realisieren wir bereits Pilotprojekte für das BSI-konforme Submetering. Durch dieses gemeinsame Engagement unterstützen wir den SMGW-Rollout und die Digitalisierung der Energiewende bereits heute maßgeblich.
Nutzen Sie gerne unseren GNDEW-Workshop und lassen Sie uns gemeinsam erarbeiten und analysieren, wie das BSI-konforme Submetering auch in Ihrem Unternehmen erfolgreich umgesetzt werden kann.
[1] Bundesrat (2023): Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, Drucksache 161/23, S. 14 |[2] Bundesrat (2023): Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, Drucksache 161/23, S. 15