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Überblick: Referenten­entwurf des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klima­schutz über ein Gesetz zum Neustart der Digita­lisierung (GNDEW)

Fachbeiträge

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Ausbau der intelligenten Messsysteme (iMSys) deutlich beschleunigen. Business Development Manager Ingo Stracke hat den Entwurf, der am 29. November 2022 veröffentlicht wurde, betrachtet. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die aus QUNDIS Sicht wichtigsten Änderungen und Neuerungen für die Messdienstleisterbranche auf.

Bereits im Oktober 2022 hatte Bundeswirtschaftsminister Habeck einen Neustart für den Rollout vom Smart Meter Gateway (SMGW) in Aussicht gestellt – mit einem umfassenden Maßnahmenpaket, das Hürden beseitigen soll und damit zu Vereinfachungen für die gesamte Energiebranche führt. Entstanden ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über ein Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), der am 29. November 2022 veröffentlicht wurde.

Mehr Tempo beim Ausbau von intelligenten Messsystemen

Direkt zu Beginn wird im Referentenentwurf das primäre Ziel des GNDEW formuliert: Der Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) soll auf die für die Energiewende notwendige Geschwindigkeit beschleunigt werden. Durch eine Entbürokratisierung von Verfahren rund um den Rollout sowie die Stärkung der Rechtssicherheit soll die Digitalisierung der Netze im Kontext der Energiewende forciert werden.

Smart Meter Gateway als sichere Kommunikationsplattform

Das Smart Meter Gateway spielt dem Referentenentwurf nach weiterhin eine wesentliche Rolle. Denn im GNDEW definiert der Gesetzgeber das SMGW jetzt nochmal eindeutig als zentrale Kernkomponente bei der Digitalisierung der Energiewende. Das SMGW wird vom BMWK damit als sichere Kommunikationsplattform im Hinblick auf den Datenschutz sowie der Daten- und Cybersicherheit bestätigt und festigt damit konsistent seinen zentralen Stellenwert als Herzstück bei der Transformation zum intelligenten Netz – der Digitalisierung der Energiewende.
Die Zeichen stehen scheinbar auf einen Full-Rollout in 2030

Mit dem im Entwurf des GNDEW gesetzlich verankerten Rollout-Fahrplan fokussiert das BMWK eindeutig das Rollout-Zieldatum 2030. Zu diesem Zeitpunkt sollen den Plänen des BMWK nach bis zu 95% der auszustattenden Messstellen zu intelligenten Messsystemen umgerüstet werden. Damit kann praktisch von einem nahezu flächendeckenden Rollout gesprochen werden.

Um die Rollout-Beschleunigung zu erhöhen, verfolgt das BMWK mit dem Gesetzentwurf verschiedene Ansätze und nimmt dazu in einigen Teilbereichen des derzeit gültigen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) aus 2016 Anpassungen vor. Zum einen werden neue Montage-Konzepte ermöglicht. Das Stichwort ist hier die sogenannte 1:n Fähigkeit. Das bedeutet, dass mehrere moderne Messeinrichtungen (mME) an einem SMGW betrieben werden können. Auch eine flexiblere Platzierung der SMGW – z.B. in Netzknoten der Netzbetreiber – soll nach dem GNDEW möglich werden. Zum anderen soll es dem Entwurf nach eine Vereinfachung der Prozesse rund um die Sichere Lieferkette (SilKe) geben. So soll zukünftig auch der Postversand der SMGW möglich sein – also der Versand der Geräte per Post bis hin zum Monteur vor Ort.

Kostensplittung bei der Preisobergrenze

Nicht zuletzt soll auch ein Kostensplitting der Preisobergrenze (POG) für einen schnelleren Ausbau sorgen. Das BMWK entlastet nach dem Entwurf die iMSys-Kosten für den Anschlussnutzer deutlich; gleichzeitig will das BMWK hingegen zukünftig den Anschlussnetzbetreiber angemessen beteiligen. Für private Haushalte und Kleingewerbe sollten sich die Kosten für ein iMSys somit voraussichtlich reduzieren.

Bündelangebote und SMGW-Anbindung nach der Heizkostenverordnung

Für die Messdienstbranche ergeben sich aus dem Entwurf des GNDEW weitere Neuerungen. Durch die formulierte Anpassung im §6 Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) kommt es z.B. zu der Klarstellung, dass beim Zustandekommen eines wettbewerblichen Bündelgebots i.S.d. §6 (1) MsbG – bei dem die Heizwärme Teil des Spartenbündelung ist – in Zukunft beim Kostenvergleich nun eindeutig auch die Abrechnungsdienstleistung enthalten sein soll.

Darüber hinaus gibt das GNDEW jetzt auch an einer anderen Stelle eine klare Richtung vor – die Anbindung von Submetering-Systemen an das SMGW. Konkret wird mit der Beschreibung der neuen Zusatzleistung

"…die Übermittlung von abrechnungsrelevanten Messdaten aus dem Submetering-System der Liegenschaft nach der Heizkostenverordnung über das Smart-Meter-Gateway…"

das BSI-konformes Submetering als Zukunftslösung noch wahrscheinlicher.

Denn das BMWK verweist im Referentenentwurf auch auf das mit dem BSI gemeinsam veröffentlichte Stufenmodell und die darin beschriebenen energiewirtschaftlichen Anwendungsfälle. Für mehr Transparenz bei den Kosten für Zusatzleistungen sorgt zudem ein fester Prozentsatz, der an die Preisobergrenze (POG) angelehnt sein soll.

Fazit

QUNDIS versteht sich gemeinsam mit Messdienstleistern als wichtige Akteure der Energiewende und unterstützt daher bereits seit Jahren mit seinem Engagement zum BSI-konformen Submetering den Rollout maßgeblich. Die Anbindung der QUNDIS Systemlösungen an das SMGW steht seit längerem im Fokus und wird im Feld bereits erfolgreich umgesetzt.

Die QUNDIS Systemlösungen sind daher schon heute weitestgehend auf die zukünftigen, gesetzlichen Anforderungen vorbereitet und lassen sich meist schnell in die Prozesse unserer Messdienstleisterkunden implementieren. Das GNDEW kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand damit für unsere Kunden als neue Chance gesehen werden – mit dem SMGW als zentrale Kommunikationsplattform für das Submetering.

Nutzen Sie gern unsere Schulungsangebote und steigen Sie auf das BSI-konformes Submetering gemäß der Heizkostenverordnung und dem voraussichtlich neuen GNDEW um.

QUNDIS steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

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