Wie der Umstieg auf die digitale Fernauslesung gelingen kann, verraten wir mit unseren folgenden fünf Tipps zur Umsetzung der HKVO:
Tipp #1: Frühzeitige Planung
Die Umstellung auf fernauslesbare Messtechnik und den regelmäßigen Versand der UVI kann – abhängig von der Anzahl der Mietobjekte und -parteien – sehr zeit-, kosten- und planungsintensiv sein. Am einfachsten gelingt das Thema Fernauslesung mit cloudbasierten Komplettlösungen wie QUNDIS Q AMR. Diese übernimmt die die gesamte Arbeit vom Auslesen bis hin zur Übertragung in Ihr System und stellt Nutzerinnen und Nutzern vollautomatisch die gewünschten Zählerdaten via E-Mail oder SFTP in verschiedenen Dateiformaten bereit.
Als Vermieter bzw. Messdienst sollten Sie außerdem rechtzeitig mit der Umstellung beginnen, um Engpässe bei der Beschaffung und Installation der Zähler zu vermeiden. Kalkulieren Sie dabei außerdem ein, dass die Nachfrage nach fernauslesbaren Geräten bis 2026 voraussichtlich stark ansteigen wird.
Tipp #2: Anbieterwahl und Interoperabilität
Nach der Umstellung auf fernauslesbare Technik im Dezember 2026 ist ein weiteres wichtiges Datum der novellierten HKVO der 31. Dezember 2031. Ab diesem Datum muss sämtliche verwendete Messtechnik zusätzlich untereinander herstellerunabhängig kompatibel und nutzbar sein. Achten Sie bei der Wahl Ihres Messgeräteherstellers deshalb auf das Thema Interoperabilität. So ist QUNDIS Mitglied der OMS-Group und setzt mit seinen Geräten die Open Metering System Spezifikation um, einen offenen, herstellerübergreifenden Standard für Kommunikationsschnittstellen und Basisanforderungen, der eine weitreichende Kompatibilität gewährleistet.
Tipp #3: Schulung der Mitarbeitenden
Fernauslesbare Messtechnik soll umständliche Fahrten in die Liegenschaften vermeiden und so Personalkosten minimieren. Trotzdem bleiben gut ausgebildete Mitarbeitende für den richtigen Umgang mit der Technik unverzichtbar. Stellen Sie darum die nötigen Schulungen sicher und bilden Sie auch Ihr Verwaltungspersonal zu Themen HKVO und UVI weiter. Häufig bieten Messgerätehersteller wie QUNDIS auch eigene Schulungsprogramme rund um das Thema Smartes Submetering an, die Ihnen helfen, Ihr Team schnell fit zu machen.
Tipp #4: Kommunikation mit Mieterinnen und Mietern
Klären Sie Bewohnerinnen und Bewohner frühzeitig über die Vorteile der UVI und über die geplanten Umrüstungen auf fernauslesbare Messgeräte auf. Eine offene Kommunikation fördert die Akzeptanz und baut Vorbehalte ab. Darüber hinaus tragen Sie mit einer gelungenen Informationskampagne dazu bei, dass die UVI ihren Zweck erfüllt und Ihre Mieterinnen und Mieter die Information tatsächlich nutzen, um ihren Energieverbrauch zu kontrollieren und zu minimieren. Dies wirkt sich auch auf die Nachhaltigkeitsbilanz aus. Mit Lösungen wie Q eco von QUNDIS bieten Sie Ihren Mieterinnen und Mietern zudem eine nutzerfreundliche Möglichkeit, auf ihre UVI zuzugreifen und ihren persönlichen Energieverbrauch zu regulieren.
Tipp #5: Datenschutz beachten
Die Verarbeitung und Übermittlung von Verbrauchsdaten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien. Achten Sie bei der Wahl Ihres Messgeräteherstellers deshalb auch darauf, dass die eingesetzten Systeme DSGVO-konform sind und welche geräteindividuellen Verschlüsselungsmöglichkeiten geboten werden
Fazit
Der Countdown bis zur verpflichtenden Nutzung fernauslesbarer Messgeräte läuft. Jetzt ist es an der Zeit, den Wechsel anzugehen. Das ist eine Herausforderung – aber auch eine große Chance. Mit den Produkten und Lösungen von QUNDIS gelingt Ihnen der Wechsel zu Ihren Bedingungen.
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