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Novellierte Heizkostenverordnung:
So gelingt der Umstieg

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Bis zum 31. Dezember 2026 soll in Deutschland sämtliche Messtechnik fernauslesbar sein. So will es die novellierte Heizkostenverordnung. Wir erklären, warum die Umstellung nicht nur Herausforderung, sondern auch Chance ist – und wie Sie diese als Gebäudeeigentümer oder Messdienstleister meistern.

Die Novellierung der Heizkostenverordnung: Der Weg zu mehr Energieeffizienz
 

Seit Dezember 2021 gilt in Deutschland die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO), die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzt. Das Ziel: Die Verbrauchsermittlung in Deutschland digitalisieren und so die Energieverbräuche transparenter machen und effektiver steuern.
 

Sind Sie Gebäudeeigentümer oder Messdienst, sollten Sie spätestens jetzt damit beginnen, die Anforderungen der novellierten Verordnung umzusetzen. Wir erklären, worauf es in den nächsten zwei Jahren ankommt.

 

Wie die novellierte HKVO Fernauslesung und UVI vorantreibt

Bisher hat die Novellierung der HKVO die folgenden Änderungen angestoßen:

  • Seit dem 1. Dezember 2021 ist der Einbau fernablesbarer Messtechnik bei allen neuen Heizungen Pflicht.
  • Seit dem 1. Januar 2022 sind Vermieter verpflichtet, Mieterinnen und Mieter mit einer Unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) monatlich über ihren Verbrauch zu informieren, wenn das Mietobjekt mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet ist.

Das nächste wichtige Datum auf dem Weg zu mehr Transparenz in Sachen Energieverbrauch wird der 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Tag muss in Deutschland sämtliche Messtechnik fernauslesbar werden, sodass künftig alle Mieterinnen und Mieter eine UVI erhalten werden.

Für Sie als Gebäudeeigentümer oder Messdienst bedeutet das: Sie haben mit Start 2025 noch genau zwei Jahre Zeit, all Ihre betroffenen Objekte technisch umzurüsten sowie Ihre Prozesse auf die UVI einzustellen.

Digitale Fernauslesung stärkt auch Messdienste

Digitale Fernauslesung stärkt auch Messdienste
 

Die Etablierung der digitalen Fernauslesung stärkt Sie als Messdienst, denn: Bisherige Ausleseverfahren verursachen Personalkosten für Fahrten in die Liegenschaften, und auch Schätzwerte binden Mitarbeitende, etwa in der Verwaltung, die Rückfragen von Mieterinnen und Mietern zu ihrer Abrechnung bearbeiten müssen. Eine digitale Fernauslesung spart Ihnen diese Kosten und verschlankt Ihre Prozesse.

Die so gewonnenen Kapazitäten können Sie vielfältig nutzen: Etwa, um anstehende Regeltäusche bereits im Januar zu starten, die bisher häufig erst später umgesetzt werden können, oder für die Ausrüstung neuer Objekte. Außerdem bietet Ihnen die Fernauslesung die Möglichkeit, Geräte quasi in Echtzeit zu überwachen und so notwendige Kundendienstaufträge – wie Umbauten oder die Behebung von Defekten – effizienter übers gesamte Jahr zu verteilen. So entstehen ebenfalls positive Kosteneffekte, etwa durch die Verknüpfung mit Aufträgen in benachbarten Liegenschaften, wie einem Heizkörperwechsel.

5 Tipps zur Umsetzung der HKVO

Wie der Umstieg auf die digitale Fernauslesung gelingen kann, verraten wir mit unseren folgenden fünf Tipps zur Umsetzung der HKVO:
 


Tipp #1: Frühzeitige Planung

Die Umstellung auf fernauslesbare Messtechnik und den regelmäßigen Versand der UVI kann – abhängig von der Anzahl der Mietobjekte und -parteien – sehr zeit-, kosten- und planungsintensiv sein. Am einfachsten gelingt das Thema Fernauslesung mit cloudbasierten Komplettlösungen wie QUNDIS Q AMR. Diese übernimmt die  die gesamte Arbeit vom Auslesen bis hin zur Übertragung in Ihr System und stellt Nutzerinnen und Nutzern vollautomatisch die gewünschten Zählerdaten via E-Mail oder SFTP in verschiedenen Dateiformaten bereit.

Als Vermieter bzw. Messdienst sollten Sie außerdem rechtzeitig mit der Umstellung beginnen, um Engpässe bei der Beschaffung und Installation der Zähler zu vermeiden. Kalkulieren Sie dabei außerdem ein, dass die Nachfrage nach fernauslesbaren Geräten bis 2026 voraussichtlich stark ansteigen wird.

 

Tipp #2: Anbieterwahl und Interoperabilität

Nach der Umstellung auf fernauslesbare Technik im Dezember 2026 ist ein weiteres wichtiges Datum der novellierten HKVO der 31. Dezember 2031. Ab diesem Datum muss sämtliche verwendete Messtechnik zusätzlich untereinander herstellerunabhängig kompatibel und nutzbar sein. Achten Sie bei der Wahl Ihres Messgeräteherstellers deshalb auf das Thema Interoperabilität. So ist QUNDIS Mitglied der OMS-Group und setzt mit seinen Geräten die Open Metering System Spezifikation um, einen offenen, herstellerübergreifenden Standard für Kommunikationsschnittstellen und Basisanforderungen, der eine weitreichende Kompatibilität gewährleistet.

Tipp #3: Schulung der Mitarbeitenden

Fernauslesbare Messtechnik soll umständliche Fahrten in die Liegenschaften vermeiden und so Personalkosten minimieren. Trotzdem bleiben gut ausgebildete Mitarbeitende für den richtigen Umgang mit der Technik unverzichtbar. Stellen Sie darum die nötigen Schulungen sicher und bilden Sie auch Ihr Verwaltungspersonal zu Themen HKVO und UVI weiter. Häufig bieten Messgerätehersteller wie QUNDIS auch eigene Schulungsprogramme rund um das Thema Smartes Submetering an, die Ihnen helfen, Ihr Team schnell fit zu machen.

 

Tipp #4: Kommunikation mit Mieterinnen und Mietern

Klären Sie Bewohnerinnen und Bewohner frühzeitig über die Vorteile der UVI und über die geplanten Umrüstungen auf fernauslesbare Messgeräte auf. Eine offene Kommunikation fördert die Akzeptanz und baut Vorbehalte ab. Darüber hinaus tragen Sie mit einer gelungenen Informationskampagne dazu bei, dass die UVI ihren Zweck erfüllt und Ihre Mieterinnen und Mieter die Information tatsächlich nutzen, um ihren Energieverbrauch zu kontrollieren und zu minimieren. Dies wirkt sich auch auf die Nachhaltigkeitsbilanz aus. Mit Lösungen wie Q eco von QUNDIS bieten Sie Ihren Mieterinnen und Mietern zudem eine nutzerfreundliche Möglichkeit, auf ihre UVI zuzugreifen und ihren persönlichen Energieverbrauch zu regulieren.

 

Tipp #5: Datenschutz beachten

Die Verarbeitung und Übermittlung von Verbrauchsdaten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien. Achten Sie bei der Wahl Ihres Messgeräteherstellers deshalb auch darauf, dass die eingesetzten Systeme DSGVO-konform sind und welche geräteindividuellen Verschlüsselungsmöglichkeiten geboten werden

 

Fazit

Der Countdown bis zur verpflichtenden Nutzung fernauslesbarer Messgeräte läuft. Jetzt ist es an der Zeit, den Wechsel anzugehen. Das ist eine Herausforderung – aber auch eine große Chance. Mit den Produkten und Lösungen von QUNDIS gelingt Ihnen der Wechsel zu Ihren Bedingungen.

 

Sie möchten mehr über die Themen HKVO und UVI oder unsere Lösungen erfahren? Kontaktieren Sie uns! Unser Vertriebsteam freut sich auf Ihre Anfrage.

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